Das leidige Thema Praxisgebühr

Mit der Praxisgebühr ist das problematisch:
Sie soll den Kassen Geld zufließen lassen, die Praxisgebühr wird direkt vom Ärztekonto abgeführt, egal ob ein Patient bezahlt hat oder nicht.

Demzufolge wird in den Praxen niemand mehr ohne vorherige Begleichung der Praxisgebühr behandelt, außer im Notfall.

Die Praxisgebühr beträgt 10 Euro, die einmal im Quartal zu zahlen sind. Patienten mit einer Überweisung müssen die Praxisgebühr nicht nochmals zahlen.
Alle Gebührenbefreiungen sind ab dem 01.01.2004 aufgehoben, dies gilt auch für die Bezieher von Sozialhilfe. Diese müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, eine Behandlung ist erst möglich, wenn eine Chipkarte, zur Not auch ein Krankenschein der jeweiligen Kasse vorgelegt wird.
Die Härteklausel, die für chronisch Kranke max. 1% des Einkommens und für die anderen Patienten 2% des Einkommens als Obergrenze vorsieht gilt weiterhin, es gilt alle alle Belege zu sammeln, um die gesamten Ausgaben belegen zu können, und dann für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit zu werden.




© Europäische Notenbank

Ausgenommen von der Praxisgebühr sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ebenfalls ist die Praxisgebühr nicht zu leisten, wenn lediglich eine Vorsorgeuntersuchung gemacht werden soll.

Es ist durchaus so, dass sehr viele Praxen im Falle der Nicht- Begleichung der Praxisgebühr existenziell bedroht würden. Die Vergütung ärztlicher Leistungen ist gesunken, alle Kosten aber gestiegen.
Ähnlich, wie es zu Zeit auch den Rentnern ergeht.
Wenn sie also mein Überleben und die Behandlung durch mich sicherstellen wollen, dann begleichen sie die Praxisgebühr. Bitte tun sie es! Die Bezahlung der Ärzte wird nicht gerecht belohnt, viele Praxen haben aus wirtschftlichen Gründen schon aufgeben müssen.

Bitte helfen sie mit, mir und unserem Team ein solches Schicksal zu ersparen!