Das leidige Thema Praxisgebühr
Mit
der Praxisgebühr ist das problematisch:
Sie soll den Kassen
Geld zufließen lassen, die Praxisgebühr wird direkt vom
Ärztekonto abgeführt, egal ob ein Patient bezahlt hat oder
nicht.
Demzufolge wird in den Praxen niemand mehr ohne vorherige Begleichung der Praxisgebühr behandelt, außer im Notfall.
Die
Praxisgebühr beträgt 10 Euro, die einmal im Quartal zu
zahlen sind. Patienten mit einer Überweisung müssen die
Praxisgebühr nicht nochmals zahlen.
Alle Gebührenbefreiungen
sind ab dem 01.01.2004 aufgehoben, dies gilt auch für die
Bezieher von Sozialhilfe. Diese müssen sich bei einer
gesetzlichen Krankenkasse versichern, eine Behandlung ist erst
möglich, wenn eine Chipkarte, zur Not auch ein Krankenschein der
jeweiligen Kasse vorgelegt wird.
Die Härteklausel, die für
chronisch Kranke max. 1% des Einkommens und für die anderen
Patienten 2% des Einkommens als Obergrenze vorsieht gilt weiterhin,
es gilt alle alle Belege zu sammeln, um die gesamten Ausgaben belegen
zu können, und dann für den Rest des Jahres von Zuzahlungen
befreit zu werden.


©
Europäische Notenbank
Ausgenommen von der Praxisgebühr sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ebenfalls ist die Praxisgebühr nicht zu leisten, wenn lediglich eine Vorsorgeuntersuchung gemacht werden soll.
Es
ist durchaus so, dass sehr viele Praxen im Falle der Nicht-
Begleichung der Praxisgebühr existenziell bedroht würden.
Die Vergütung ärztlicher Leistungen ist gesunken, alle
Kosten aber gestiegen.
Ähnlich, wie es zu Zeit auch den
Rentnern ergeht.
Wenn sie also mein Überleben und die
Behandlung durch mich sicherstellen wollen, dann begleichen sie die
Praxisgebühr. Bitte tun sie es! Die Bezahlung der Ärzte
wird nicht gerecht belohnt, viele Praxen haben aus wirtschftlichen
Gründen schon aufgeben müssen.
Bitte helfen sie mit, mir und unserem Team ein solches Schicksal zu ersparen!